Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Taxi - Geschäft
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen KL-Tours und den Kunden der von KL-Tours angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen der KL-Tours deutlich sichtbar ausgehängt und in den Fahrzeugen von KL-Tours zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn KL-Tours sie schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss zur Beförderung bzw. Fahraufträge kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche Bestätigung durch das Unternehmen oder dem tatsächlichen Antritt der Fahrt zustande. Der Kunde ist bei schriftlicher Anmeldung bzw. Abgabe der mündlichen bzw. fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung an seine Anmeldung 10 Tage gebunden. Wird das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages durch das Unternehmen KLTours nicht innerhalb dieser Frist angenommen, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Eine abweichende Annahme durch KL-Tours stellt ein neues Angebot gem. § 150 II BGB dar, woran KL-Tours 10 Tage ab Zugang des Angebots beim Kunden gebunden ist. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist schriftlich der Poststempel der Deutschen Post AG oder vergleichbaren Unternehmen oder in mündlicher Form.
§ 3 Vertragsinhalt
Inhalt der Leistungen sind die Angaben des Kunden für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten des Kunden. Der Kunde hat dem KL-Tours vor Vertragsschluss mitzuteilen, wer oder was befördert werden soll, insbesondere ob minderjährige Kinder oder Tiere an den Fahrten teilnehmen. Eine Terminfahrt ist möglich. Bei Fahrt zum oder Abholungen vom Flughafen, Bahnhof, Hafen kann eine bestimmte Zeit bestimmt werden. Die Festlegung der Abholzeit zum Flughafen etc. obliegt dem Kunden nach vorheriger Rücksprache mit dem KL-Tours, der die Fahrtzeit dem Kunden mitteilt. Eine falsche Abfahrtzeit des Kunden und dadurch bedingte Versäumung des Flugs etc. geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet so rechtzeitig Fahrplanänderungen dem KL-Tours mitteilen, dass zwischen den Vertragspartner eine gegebenenfalls eine Änderung der Abfahrt bzw. Abholzeit vereinbart werden kann. Sollte der Kunde seiner Pflicht nicht nachkommen haftet er für die entstehende Schäden. Bei nicht Anzeige durch den Kunden erlischt die Pflicht zur Beförderung. Das Fahrzeug des KL-Tours wird bei der Abholung vom Flughafen ca. 30 Minuten nach der Landung bzw. Ankunft für die Rückfahrt zur Verfügung stehen. KL-Tours Stand 08/2010 Seite 2 von 3 Sollte eine Beförderung der Gepäckstücke aus Sicherheitsgründen nicht befördert werden können z.B. eine Sicherung der Gepäckstücke nicht möglich ist, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt KL-Tours. KL-Tours befördert Nahrungsmittel nur, wenn sich diese in verschlossen Behältern befinden. Die Öffnung der Behälter während der Fahrt ist nicht gestattet, es sei denn KL-Tours erlaubt dies.
§ 4 Preis
Alle Preisangaben sind Preise in EURO und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Fahrpreis ist beim jeweiligen Fahrtende in bar zu entrichten. Die aktuellen Preise sind dem Internet zu entnehmen oder in den Geschäftsräumen einsehbar. Der vereinbarte Preis gilt für eine einfache Strecke, d.h. eine Abholadresse eine Zieladresse. Für jede weitere angefahrene Adresse wird ein Zusatzentgelt gemäß der gültigen Preisliste berechnet bzw. fällig. Ein Koffer und ein Handgepäck pro Person werden kostenlos befördert mit Ausnahme von Übergepäck, wo Zuschläge durch KL-Tours erhoben werden. Die Höhe der Zuschläge werden auf Anfrage mitgeteilt. Bei nicht Anmeldung ist eine Beförderung der Übergepäckstücke nur gegen Entrichtung eines Aufpreises möglich. Eine Preisänderung ist möglich, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Fahrtermin mehr als vier Monate liegen. Das(KL-Tours ist berechtigt den Fahrpreis entsprechend zu erhöhen und informiert den Kunden darüber schriftlich. Ein Rücktritt durch den Kunden ist innerhalb von sieben Tagen kostenlos möglich.
§ 5 Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht steht gemäß den gesetzlichen Vorschriften den Vertragsparteien zu. Dabei fallen folgende Stornogebühren an, wenn der Kunde einen Auftrag zurücknimmt: (I) Bei Fahrten zum Flughafen etc. 100% des gültigen Fahrpreises. (II) Bei Fahrten vom Flughafen etc. 50 %des gültigen Fahrpreises (III) KL-Tours behält sich ausdrücklich vor nach eigenem Ermessen auf die Erhebung der Stornogebühr zu verzichten.
§ 6 Pflichten des Kunden
Die Kunden sind verpflichtet sich und in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen vor Fahrtbeginn gemäß der STVO anzuschnallen und jede Störung der Sicherheit für das Fahrzeug, den Fahrer oder Dritten zu unterlassen. Ferner haben sie mitgeführte Tiere während der Fahrt ordnungsgemäß zu sichern und zu beaufsichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahr von Ihnen für die Fahrzeuginsassen ausgeht. Die KL-Tours Stand 08/2010 Seite 3 von 3 Fahrzeugtüren dürfen vom Kunden oder dessen Begleitern während der Fahrt nicht geöffnet werden. Die Kunden haften für alle von Ihnen oder deren Begleitern vorsätzlich verursachten Schäden. Die Auswahl des Fahrzeugs und dessen Ausstattung trifft KL-Tours. Besondere Beförderungswünsche, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen sind vor Vertragsschluss dem KL-Tours mitzuteilen.
§ 7 Gewährleistung
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet KL-Tours dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der KL-Tours der Höhe nach auf das zweifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. KL-Tours haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für eine einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich KL-Tours zur Kenntnis zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.
§ 8 Datenschutz
KL-Tours erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
§ 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist Dortmund. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dortmund.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Stand: 08/2010